Mitwirkung bei der Umsetzung des baurechtlich geforderten Brandschutzkonzepts
Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
Überprüfung sowie Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Immobilien-Akquisitionen
Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen
Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Sicherstellung, dass Flucht- und Rettungswege stets frei und benutzbar sind
Prüfung des Bestands und der Aktualität von Flucht- und Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmplänen sowie der Feuerwehrlaufkarten
Prüfung von Brandschutzklappen
Wartung von Sprinkleranlagen
Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Melden von Mängeln im Brandschutz
Prüfen der Lagerung bzw. der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrollieren der Sicherheitsbeschilderungen für Brandschutzeinrichtungen sowie der Flucht- und Rettungswege
Organisation der Prüfung und der regelmäßigen Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
Dokumentation aller Tätigkeiten
Beratung :
des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutz-behörden und Feuerwehren, den Feuer- und Sach-versicherern, den Unfallversicherungen und den Arbeitsschutzbehörden
bei Investitionen betr. Brandschutz
bei der Umsetzung behördlich geforderter Brandschutzmaßnahmen
bei der Erstellung von Notfallplänen für kritische Infrastrukturen (Stromausfall, extreme Wetterereignisse), um weiterhin den Brandschutz zu gewährleisten
bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
bei feuergefährlichen Arbeiten/ beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Beratung und Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
Mitwirkung bei der Umsetzung von Auflagen der Baubehörden, der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Sachversicherungen
Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsstätten
Teilnahme an behördlichen Brandschauen / Beratung des Betreibers hinsichtlich der Rechtmäßigkeit geforderter Brandschutz-maßnahmen
Beratung bzgl. Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln des Brandschutzes
Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Brandschutz-Unterweisung der Beschäftigten
Beratung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall bzw. Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen