Brandschutzbeauftragter für Firmen

Wir stellen für Firmen Brandschutzbeauftragte 

Dienstleistungen : 

  • Mitwirkung bei der Umsetzung des baurechtlich geforderten Brandschutzkonzepts
  • Erstellen/ Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Überprüfung sowie Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Immobilien-Akquisitionen
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen 
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Sicherstellung, dass Flucht- und Rettungswege stets frei und benutzbar sind
  • Prüfung des Bestands und der Aktualität von Flucht- und Rettungs-, Feuerwehr- und Alarmplänen sowie der Feuerwehrlaufkarten
  • Prüfung von Brandschutzklappen
  • Wartung von Sprinkleranlagen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Melden von Mängeln im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung bzw. der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. 
  • Kontrollieren der Sicherheitsbeschilderungen für Brandschutzeinrichtungen sowie der Flucht- und Rettungswege 
  • Organisation der Prüfung und der regelmäßigen Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen 
  • Dokumentation aller Tätigkeiten 


Beratung : 

  • des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutz-behörden und Feuerwehren, den Feuer- und Sach-versicherern, den Unfallversicherungen und den Arbeitsschutzbehörden
  • bei Investitionen betr. Brandschutz 
  • bei der Umsetzung behördlich geforderter Brandschutzmaßnahmen 
  • bei der Erstellung von Notfallplänen für kritische Infrastrukturen (Stromausfall, extreme Wetterereignisse), um weiterhin den Brandschutz zu gewährleisten
  • bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • bei feuergefährlichen Arbeiten/ beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Beratung und Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von Auflagen der Baubehörden, der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Sachversicherungen
  • Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen von Arbeitsstätten
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen / Beratung des Betreibers hinsichtlich der Rechtmäßigkeit geforderter Brandschutz-maßnahmen
  • Beratung bzgl. Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln des Brandschutzes
  • Unterstützung der Führungskräfte bei der regelmäßigen Brandschutz-Unterweisung der Beschäftigten 
  • Beratung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall bzw. Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen


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